Technische und organisatorische Maßnahmen

Anlage 1 zum Auftragsverarbeitungsvertrag · gemäß Art. 32 DSGVO
Stand: 2026-09-27 · Version 1.1
Auftragsverarbeiter:
DisplayMetric — Inhaber Kagan Yavuz
Anschrift:
Brühlstr. 40, 72555 Metzingen, Deutschland
Datenschutz-Kontakt:
datenschutz@displaymetric.de
Überprüfungsintervall:
alle 12 Monate

Die nachfolgend beschriebenen technischen und organisatorischen Maßnahmen werden vom Auftragsverarbeiter zur Erfüllung der Anforderungen aus Art. 32 DSGVO ergriffen. Sie gewährleisten ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau hinsichtlich Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Verarbeitungssysteme.

Hinweis zur Unternehmensgröße: Der Auftragsverarbeiter ist ein Einzelunternehmer ohne Mitarbeiter. Maßnahmen, die typischerweise organisatorische Strukturen mehrerer Personen voraussetzen (z.B. Vier-Augen-Prinzip, Rollentrennung mehrerer Admins), entfallen entsprechend. Diese Konstellation wurde bei der Auswahl der Maßnahmen berücksichtigt — der Schutz wird durch starke technische Maßnahmen (2FA, Verschlüsselung, automatisierte Prozesse) kompensiert.

1. Vertraulichkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)

1.1 Zutrittskontrolle (Schutz vor unbefugtem Zutritt zu Verarbeitungsanlagen)

1.2 Zugangskontrolle (Schutz vor unbefugter Nutzung der Systeme)

1.3 Zugriffskontrolle (Beschränkung auf befugte Daten)

1.4 Trennungskontrolle

1.5 Pseudonymisierung

2. Integrität (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)

2.1 Weitergabekontrolle

2.2 Eingabekontrolle

2.3 Auftragskontrolle (Schutz vor weisungswidriger Verarbeitung)

3. Verfügbarkeit und Belastbarkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)

3.1 Verfügbarkeitskontrolle

3.2 Wiederherstellbarkeit (Backup & Disaster Recovery)

3.3 Belastbarkeit

4. Pseudonymisierung und Verschlüsselung (Art. 32 Abs. 1 lit. a DSGVO)

5. Auftragskontrolle (Art. 28 DSGVO)

6. Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung (Art. 32 Abs. 1 lit. d DSGVO)