Kameramessung und Datenschutz

Was bei einer Kamera am Bildschirm gilt, was die Box dafür tut, und was bei Ihnen liegt. Stand September 2026.

Eine Kamera im Laden ist ein sensibles Thema, zu Recht. Dieser Artikel erklärt, worauf es ankommt, und wie DisplayMetric gebaut ist, damit so wenig wie möglich entsteht.

Worum es rechtlich geht

Auch wenn kein Bild gespeichert wird: Die Box wertet ein Kamerabild aus, in dem Menschen zu sehen sind. Das ist nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eine Verarbeitung personenbezogener Daten, auch wenn das Ergebnis gleich wieder verworfen wird. Sie braucht eine Rechtsgrundlage, in der Regel ein berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, und Ihre Kunden müssen davon erfahren.

Dazu kommt die KI-Verordnung der EU (AI Act). Schätzt ein System Alter oder Geschlecht aus einem Kamerabild, gilt das dort als biometrische Kategorisierung. Seit dem 2. August 2026 verlangt Art. 50 Abs. 3, dass die betroffenen Menschen darüber informiert werden.

Was die Box tut, damit wenig entsteht

  • Kein Bild wird gespeichert. Das Kamerabild wird in der Box ausgewertet und verworfen.
  • Keine Wiedererkennung. Wer morgen wiederkommt, ist ein neuer Strich.
  • Nur Zahlen gehen raus. Striche, Sekunden, welche Folie lief, und eine Verteilung.
  • Verteilung statt Einzelwerte. Alter und Geschlecht gibt es nur als Anteile an allen Sichtungen, erst ab 20 Sichtungen am Tag.
  • Kinder bleiben außen vor. Unter 18 Jahren wird nur gezählt, ohne Geschlecht.
  • Keine Auswahl nach Merkmalen. Die Box wählt Folien nicht nach Alter oder Geschlecht aus.
  • Personal ausnehmen. Arbeitsbereiche nehmen Sie mit einer Ausschlusszone aus der Zählung.

Was bei Ihnen liegt

  1. Informieren: das Hinweisschild gut sichtbar am Eingang, bevor jemand in den Erfassungsbereich kommt.
  2. Vertrag: den Vertrag zur Auftragsverarbeitung mit uns abschließen.
  3. Abwägen: Ihr berechtigtes Interesse gegen die Interessen Ihrer Kunden abwägen und das festhalten. Oft ist auch eine Datenschutz-Folgenabschätzung sinnvoll, weil ein öffentlich zugänglicher Raum beobachtet wird.
  4. Ihr Team: informieren, Arbeitsbereiche ausnehmen, einen Betriebsrat vorher einbeziehen.

Eine Schritt-für-Schritt-Liste steht in der Doku: Datenschutz im Laden.

Was wir nicht behaupten

Wir sagen nicht, dass eine Kameramessung „anonym“ ist oder in jedem Laden ohne weiteres erlaubt. Wir sagen: Die Box ist so gebaut, dass so wenig wie möglich entsteht, und sie ist ehrlich darin, was sie tut.